- produktgebundene Abgabe
- prodụktgebundene Abgabe,in der DDR eine von allen staatlichen und privaten Betrieben auf Industriewaren, Genussmittel und höherwertige Lebensmittel zu entrichtende Abgabe, die für jedes steuerpflichtige Produkt als Bestandteil des staatlich festgesetzten Preises festgelegt wurde, sodass sie der Differenz zwischen dem staatlich vorgeschriebenen Industrieabgabepreis (Bezugspreis des Handels) und dem Betriebspreis (Erzeugerpreis) entsprach. Sie diente der selektiven Angebots- und Nachfragelenkung sowie der Kaufkraftabschöpfung: Güter des gehobenen Bedarfs wurden wesentlich stärker belastet, während z. B. die Einzelhandelspreise von Grundnahrungsmitteln keine oder nur sehr geringe Preisaufschläge enthielten (und/oder subventioniert wurden). - Die produktgebundene Abgabe war ein differenziertes System spezieller Verbrauchsteuern mit mehreren Tausend Einzelsteuern. Die Einnahmen (1988: 43,1 Mrd. Mark; das waren 16 % aller Staatseinnahmen) wurden nur für die staatlichen Betriebe ausgewiesen. Daraus errechnete sich eine durchschnittliche Belastung der Konsumausgaben für Genussmittel und Industriewaren in Höhe von (1988) 26 %.
Universal-Lexikon. 2012.